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Werkstudentenstellen

Wenn du als Student Werkstudentenstellen suchst, findest du sie über nebenjobs-finden.deViele Studenten wollen neben dem Studium in Werkstudentenstellen nicht nur arbeiten um Geld zu verdienen, sondern auch um einschlägige Erfahrungen zu sammeln. Das hat mehrere Vorteile. Es schafft nicht nur finanzielle Unabhängigkeit, sondern bietet auch Praxiserfahrung und erste Einblicke in das Berufsleben. Doch wie findet man einen geeigneten Werkstudentenjob und welche rechtlichen Einschränkungen und Regelungen gilt es für Werkstudenten zu beachten.

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Werkstudentenstellen oder klassischer Studentenjobs – was sind die Unterschiede?

Bevor man sich mit den Regelungen auseinandersetzen kann, sollte man zuerst einmal verstehen. Was genau ist der Unterschied zwischen Studentenjobs und einer Werkstudentenstellen?

Ein Studentenjob ist im Grunde ein Mini- oder Aushilfsjob mit einer Verdienstgrenze von 450€ im Monat, beispielsweise als Nachhilfelehrer, Kellner oder Regalauffüller im Supermarkt. Diese Jobs setzen zumeist keine Qualifikation voraus und sind vor allem für Studienanfänger geeignet, die noch keine Fachkenntnisse besitzen.

Ein Werkstudentenjob hingegen ist eher als Nebentätigkeit zu betrachten, bei der die Unternehmen bereits Vorwissen von den Studenten erwarten. Die Tätigkeit steht hier in direktem Zusammenhang mit dem Studium. Sie bietet so bereits Einblicke in den Berufsalltag und festigt die im Studium erworbenen Fähigkeiten. Oft sind die Unternehmen auch an einer längeren Zusammenarbeit mit dem Werkstudenten interessiert, während Studentenjobs eher kurzweilig sind.

Auf nebenjobs-finden.de werden sowohl Studentenjobs, als auch Ausschreiben für Werkstudenten in verschiedenen Branchen, angeboten. Finde hier deine Stelle als Werkstudent.

Den richtigen Job finden

Wer sich auf die Suche nach einem Werkstudentenjob macht, sollte eine Stelle in der näheren Umgebung suchen. Vor Unterzeichnung des Vertrags ist es ratsam ausgiebig mit dem künftigen Arbeitgeber darüber zu reden, wie sich Arbeit und Studium vereinen lassen. Für viele Unternehmen, die Werkstudenten suchen, gilt der Grundsatz „Studium geht vor“. Trotzdem sollte man von vorneherein klären, wie flexibel die Arbeitszeiten beispielsweise in der Prüfungsphase sind.

Als Werkstudent in spe solltest du dir die Ausschreibung vorher genau ansehen und objektiv beurteilen. Ist der Ausbildungsstand entsprechend den Erwartungen des Arbeitgebers? Ist die Stellenbeschreibung ansprechend und etwa dem entsprechend, was auch in Zukunft angestrebt wird?

Rechtliche Bestimmungen

Bei der Auswahl des Jobs gibt es aber auch rechtliche Bestimmungen zu beachten. Unternehmen kennen diese Regeln meistens, doch es empfiehlt sich immer, auch selbst seine Rechte und Pflichten zu kennen.

Arbeitszeit

Ein Werkstudentenjob ist nicht auf einen Verdienst von 450€ begrenzt, sondern richtet sich nach der Arbeitszeit. Das Studium muss den Hauptteil des Arbeitsaufwandes des Studenten ausmachen. Das ist gegeben, wenn eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. Geht der Studierende mehreren Tätigkeiten nach, werden die einzelnen Arbeitszeiten aufaddiert.

Die 20-Stunden-Regel kann allerdings während den Semesterferien und im Einzelfall auch bei kurzfristigen Beschäftigungen, die nur 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate andauern, angepasst werden. Auch, wenn man hauptsächlich zu den Abend- und Nachtzeiten oder am Wochenende arbeitet, oder höchstens 26 Kalenderwochen (also 182 Kalendertage oder ein halbes Jahr) die 20 Stunden pro Woche überschreitet, kann man gegebenenfalls als Werkstudent gelten und trotzdem mehr arbeiten – sofern das Studium selbst weiterhin im Vordergrund steht. Über diese Ausnahmen entscheidet die Krankenkasse.

Steuern und Versicherungen

Werkstudenten müssen zwar versichert sein, aber nur Beiträge zur Renten-, und nicht zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Der Studierende erhält außerdem keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann aber eine Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall erhalten.

Zwar sind Werkstudenten steuerpflichtig, zu einer tatsächlichen Steuerbelastung kommt es aber selten, da der Grundfreibetrag aktuell 8652€ beträgt. Während der Arbeit in einem Urlaubssemester oder während eines Teilzeit-, Promotions- oder dualen Studiums ist man außerdem sozialversicherungspflichtig.

Fazit

Die Arbeit neben dem Studium ist zwar manchmal anstrengend, bietet allerdings viele Einblicke in das Berufsleben, schafft Eigenständigkeit und kann sogar als Sprungbrett für den Einstieg in ein Unternehmen dienen. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall, verschiedene Werkstudentenstellen anzusehen und mit Unternehmen in Kontakt zu treten.

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